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Besondere Gesch�ftsbedingungen zur Anzeigenschaltung im �WanderRabe� der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte


1. Inhalt des Angebots des Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte � �WanderRabe� 
Der �WanderRabe�  ist ein Online-Wanderf�hrer f�r die Zentralisierung von Wanderrouten im Internet.


2. Geltungsbereich
Diese Besonderen Gesch�ftsbedingungen gelten in Erg�nzung zu den Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen/Nutzungsbedingungen der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte f�r Kunden, die im Streckenplan des �WanderRabe�  der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte schalten. Sie erg�nzen und konkretisieren die Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen und gehen bei Abweichung vor.


3. Anzeigenvertrag
Anzeigenvertrag im Sinne der Besonderen Gesch�ftsbedingungen f�r die Anzeigenschaltung ist ein Vertrag �ber die kostenpflichtige Schaltung ein oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggeber im �WanderRabe� zum Zwecke der Ver�ffentlichung.
Entgegenstehende oder von diesen Besonderen Gesch�ftsbedingungen abweichende Allgemeine Gesch�ftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte ausdr�cklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.


4. Vertragschluss bei Einstellung der Anzeige(n) durch den Kunden im �WanderRabe�  :
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte ein oder mehrere Anzeigen durch eine Auftragserteilung bei der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Ver�ffentlichung im �WanderRabe� �berl�sst und die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte entweder schriftlich oder durch E-Mail gegen�ber dem Auftraggeber den Anzeigenauftrag best�tigt oder die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte die Anzeige im �WanderRabe� ver�ffentlicht.


5. Ablehnungsbefugnis/L�schungsbefugnis
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte beh�lt sich vor, Anzeigenauftr�ge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder beh�rdliche Verbote oder gegen die guten Sitten verst��t oder wenn deren Ver�ffentlichung aus sonstigen Gr�nden f�r die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte unzumutbar ist. Dar�ber hinaus ist die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte berechtigt, Anzeigen , die gegen beh�rdliche oder gesetzliche Verbote oder die gegen die guten Sitten versto�en, unverz�glich und ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber aus dem �WanderRabe� zu l�schen. Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte wird den Auftraggeber �ber eine solche Ma�nahme umgehend in Kenntnis setzen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers von bereits geleisteten Verg�tungen besteht in diesem Fall nicht.


6. Verantwortlichkeit f�r den Inhalt der Anzeige
Der Auftraggeber ist f�r die Richtigkeit und rechtliche Zul�ssigkeit des Inhalts der Anzeige verantwortlich, die er der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Ver�ffentlichung �berl�sst. Gleiches gilt f�r die Inhalte, die der Auftraggeber unter der ggf. angegebenen Ziel-URL bereith�lt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder in seiner zur Ver�ffentlichung �berlassenen Anzeige noch unter seiner Ziel-URL Informationen und Hinweise auf Informationen mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten. Der Auftraggeber beachtet insbesondere die f�r die Werbung geltenden Rechtsvorschriften. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte von allen etwaigen Anspr�chen Dritter freizustellen, die mit dem der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Ver�ffentlichung �berlassenen Inhalt der Anzeige im Zusammenhang stehen. Dies gilt insbesondere f�r Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen durch den Inhalt der Anzeige sowie sonstige rechtswidrige Inhalte derselben.


7. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber r�umt der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte f�r die Ver�ffentlichung des Inhalts der Anzeige ein einfaches unbeschr�nktes Nutzungsrecht ein.


8. Beginn der Ver�ffentlichung
Der Beginn der Ver�ffentlichung richtet sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt.

Werden die zu schaltenden Anzeigen vom Auftraggeber zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verf�gung gestellt und/oder hilft der Auftraggeber nach der Pr�fung durch die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte etwaigen Beanstandungen nicht ab, so entf�llt die Verpflichtung der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Ver�ffentlichung der Anzeigen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung bleibt hiervon unber�hrt.


9. Preise
1. Der Auftraggeber zahlt als Gegenleistung f�r die Anzeigenschaltung an die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte die sich aus der Preisliste f�r die Schaltung von Anzeigen  ergebene Verg�tung bzw. die schriftlich vereinbarte Verg�tung. Ma�geblich ist die Preisliste, die im Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers ver�ffentlicht ist.
2. Die Rechnung ist gleichzeitig der Anzeigenauftrag. Der Auftraggeber erh�lt nach Abschluss des Vertrages eine Kopie. Die Rechnung ist ohne Abzug bar, oder durch eine Einzugserm�chtigung sofort zu begleichen.


10. �nderung und L�schung der Anzeige
Der Auftraggeber gibt notwendige �nderungen der im �WanderRabe� ver�ffentlichten Anzeigen schriftlich der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte bekannt. Die notwendigen �nderungen werden von der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte kostenpflichtig (Stundenabrechnung) durchgef�hrt. Die vom  Auftraggeber ver�ffentlichen Anzeigen haben nach Erscheinen im �WanderRabe� eine Laufzeit von einem Jahr, wird der Anzeigenvertrag nicht verl�ngert, werden die Anzeigen im Streckenplan des �WanderRabe� gel�scht und der Streckenplan geht wieder in den alleinigen Besitz der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte �ber und darf vom Auftraggeber nicht mehr verwendet werden.

11. Gew�hrleistung
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte gew�hrleistet eine dem �blichen technischen Standard entsprechende, bestm�gliche Darstellung der Anzeige. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht immer m�glich ist, eine v�llig scharfe Darstellung herzustellen.
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte haftet weder f�r eine bestimmte Auslastung des �WanderRabe� noch f�r h�here Gewalt oder technische St�rungen, die in den Zust�ndigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen. Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte �bernimmt keine Gew�hr f�r die jederzeitige Verf�gbarkeit und die st�ndige St�rungsfreiheit seines Internetangebots. Sollte sich jedoch die Zugangsm�glichkeit f�r die Vertragslaufzeit um mehr als 5% vermindern, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Verl�ngerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte schuldet mit diesem Angebot weder das tats�chliche Auffinden von potentiellen neuen Kunden.


12. M�ngelr�ge
Bei beiderseitigen Handelsgesch�ften hat der Auftraggeber die ver�ffentlichte Anzeige unverz�glich nach ihrer Ver�ffentlichung zu pr�fen und etwaige Beanstandungen unverz�glich gegen�ber der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte anzuzeigen. Unterl�sst der Auftraggeber die unverz�gliche M�ngelr�ge, so gilt die Ver�ffentlichung der Anzeige als m�ngelfrei genehmigt.


13. Haftung
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte haftet nur f�r Sch�den, die von ihr oder ihren Erf�llungsgehilfen grob fahrl�ssig oder vors�tzlich herbeigef�hrt wurden. Im �brigen ist eine Haftung auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterf�llung, Schlechtleistung oder unerlaubter Handlung auf die Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erf�llung der Auftraggeber/Kunde in besonderem Ma�e vertrauen darf, beschr�nkt. Werden Kardinalpflichten fahrl�ssig verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Gegen�ber Kaufleuten ist die Haftung f�r grobfahrl�ssiges und leichtfahrl�ssiges Verhalten, bei Erf�llungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch im Falle des Vorsatzes auf den in derartigen F�llen typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.


14. Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchf�hrung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverst�ndnis des Berechtigten an Dritte weiterzuleiten. Die Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und f�r den vorausgesetzten Vertragszweck maschinell verarbeitet.


15. Sonstiges
1. Nebenabreden, �nderungen und Erg�nzungen bed�rfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch f�r die Aufhebung dieser Regelung.
2. Sollte eine/mehrere Bestimmung(en) in diesen Gesch�ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller �brigen Bestimmungen nicht ber�hrt.
3. Gerichtsstand f�r alle Streitigkeiten aus der Gesch�ftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien ist Bergisch Gladbach.

4. F�r s�mtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

 

Stand: 01.11.2002

 

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