Besondere
Gesch�ftsbedingungen zur Anzeigenschaltung im �WanderRabe� der
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte
1.
Inhalt des Angebots des Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte �
�WanderRabe�
Der
�WanderRabe�
ist ein Online-Wanderf�hrer f�r die Zentralisierung von Wanderrouten im
Internet.
2.
Geltungsbereich
Diese
Besonderen Gesch�ftsbedingungen gelten in Erg�nzung zu den Allgemeinen
Gesch�ftsbedingungen/Nutzungsbedingungen
der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte f�r Kunden, die im Streckenplan des
�WanderRabe�
der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte schalten. Sie erg�nzen und
konkretisieren die Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen und gehen bei Abweichung
vor.
3.
Anzeigenvertrag
Anzeigenvertrag
im Sinne der Besonderen Gesch�ftsbedingungen f�r die Anzeigenschaltung ist ein
Vertrag �ber die kostenpflichtige Schaltung ein oder mehrerer Anzeigen eines
Auftraggeber im �WanderRabe� zum Zwecke der Ver�ffentlichung.
Entgegenstehende
oder von diesen Besonderen Gesch�ftsbedingungen abweichende Allgemeine Gesch�ftsbedingungen
des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern die
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte ausdr�cklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt hat.
4.
Vertragschluss bei
Einstellung der Anzeige(n) durch den Kunden im �WanderRabe�
:
Der
Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber der Freizeit-Werkstatt
Dietmar Schwarte ein oder mehrere Anzeigen durch eine Auftragserteilung bei der
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Ver�ffentlichung im �WanderRabe�
�berl�sst und die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte entweder schriftlich
oder durch E-Mail gegen�ber dem Auftraggeber den Anzeigenauftrag best�tigt
oder die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte die Anzeige im �WanderRabe�
ver�ffentlicht.
5.
Ablehnungsbefugnis/L�schungsbefugnis
Die
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte beh�lt sich vor, Anzeigenauftr�ge
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder beh�rdliche Verbote oder
gegen die guten Sitten verst��t oder wenn deren Ver�ffentlichung aus
sonstigen Gr�nden f�r die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte unzumutbar ist.
Dar�ber hinaus ist die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte berechtigt, Anzeigen
, die gegen beh�rdliche oder gesetzliche Verbote oder die gegen die guten
Sitten versto�en, unverz�glich und ohne vorherige Absprache mit dem
Auftraggeber aus dem �WanderRabe� zu l�schen. Die Freizeit-Werkstatt
Dietmar Schwarte wird den Auftraggeber �ber eine solche Ma�nahme umgehend in
Kenntnis setzen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers von bereits
geleisteten Verg�tungen besteht in diesem Fall nicht.
6.
Verantwortlichkeit f�r den Inhalt der Anzeige
Der
Auftraggeber ist f�r die Richtigkeit und rechtliche Zul�ssigkeit des Inhalts
der Anzeige verantwortlich, die er der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur
Ver�ffentlichung �berl�sst. Gleiches gilt f�r die Inhalte, die der
Auftraggeber unter der ggf. angegebenen Ziel-URL bereith�lt. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, weder in seiner zur Ver�ffentlichung �berlassenen Anzeige
noch unter seiner Ziel-URL Informationen und Hinweise auf Informationen mit
rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten. Der
Auftraggeber beachtet insbesondere die f�r die Werbung geltenden
Rechtsvorschriften. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Freizeit-Werkstatt
Dietmar Schwarte von allen etwaigen Anspr�chen Dritter freizustellen, die mit
dem der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Ver�ffentlichung �berlassenen
Inhalt der Anzeige im Zusammenhang stehen. Dies gilt insbesondere f�r Urheber-,
Marken-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen durch den Inhalt der Anzeige
sowie sonstige rechtswidrige Inhalte derselben.
7.
Nutzungsrechte
Der
Auftraggeber r�umt der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte f�r die Ver�ffentlichung
des Inhalts der Anzeige ein einfaches unbeschr�nktes Nutzungsrecht ein.
8.
Beginn der Ver�ffentlichung
Der Beginn
der Ver�ffentlichung richtet sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich
vereinbarten Zeitpunkt.
Werden
die zu schaltenden Anzeigen vom Auftraggeber zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht
zur Verf�gung gestellt und/oder hilft der Auftraggeber nach der Pr�fung durch
die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte etwaigen Beanstandungen nicht ab, so
entf�llt die Verpflichtung der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Ver�ffentlichung
der Anzeigen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Erbringung der von ihm
geschuldeten Leistung bleibt hiervon unber�hrt.
9.
Preise
1. Der
Auftraggeber zahlt als Gegenleistung f�r die Anzeigenschaltung an die
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte die sich aus der Preisliste
f�r die Schaltung von Anzeigen
ergebene Verg�tung bzw. die schriftlich vereinbarte Verg�tung. Ma�geblich
ist die Preisliste, die im Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers
ver�ffentlicht ist.
2. Die
Rechnung ist gleichzeitig der Anzeigenauftrag. Der Auftraggeber erh�lt nach
Abschluss des Vertrages eine Kopie. Die Rechnung ist ohne Abzug bar, oder durch
eine Einzugserm�chtigung sofort zu begleichen.
10. �nderung
und L�schung der Anzeige
Der
Auftraggeber gibt notwendige �nderungen der im �WanderRabe� ver�ffentlichten
Anzeigen schriftlich der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte bekannt. Die
notwendigen �nderungen werden von der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte
kostenpflichtig (Stundenabrechnung) durchgef�hrt. Die vom
Auftraggeber ver�ffentlichen Anzeigen haben nach Erscheinen im
�WanderRabe� eine Laufzeit von einem Jahr, wird der Anzeigenvertrag nicht
verl�ngert, werden die Anzeigen im Streckenplan des �WanderRabe� gel�scht und
der Streckenplan geht wieder in den alleinigen Besitz der Freizeit-Werkstatt
Dietmar Schwarte �ber und darf vom Auftraggeber nicht mehr verwendet werden.
11.
Gew�hrleistung
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte gew�hrleistet eine dem �blichen
technischen Standard entsprechende, bestm�gliche Darstellung der Anzeige. Der
Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht immer
m�glich ist, eine v�llig scharfe Darstellung herzustellen.
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte haftet weder f�r eine bestimmte
Auslastung des �WanderRabe� noch f�r h�here Gewalt oder technische St�rungen,
die in den Zust�ndigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen. Die
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte �bernimmt keine Gew�hr f�r die
jederzeitige Verf�gbarkeit und die st�ndige St�rungsfreiheit seines
Internetangebots. Sollte sich jedoch die Zugangsm�glichkeit f�r die
Vertragslaufzeit um mehr als 5% vermindern, hat der Auftraggeber einen Anspruch
auf Verl�ngerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte schuldet mit diesem Angebot weder das
tats�chliche Auffinden von potentiellen neuen Kunden.
12. M�ngelr�ge
Bei beiderseitigen Handelsgesch�ften hat der Auftraggeber die ver�ffentlichte
Anzeige unverz�glich nach ihrer Ver�ffentlichung zu pr�fen und etwaige
Beanstandungen unverz�glich gegen�ber der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte
anzuzeigen. Unterl�sst der Auftraggeber die unverz�gliche M�ngelr�ge, so
gilt die Ver�ffentlichung der Anzeige als m�ngelfrei genehmigt.
13. Haftung
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte haftet nur f�r Sch�den, die von ihr
oder ihren Erf�llungsgehilfen grob fahrl�ssig oder vors�tzlich herbeigef�hrt
wurden. Im �brigen ist eine Haftung auf Schadenersatz, insbesondere wegen
Verzugs, Nichterf�llung, Schlechtleistung oder unerlaubter Handlung auf die
Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erf�llung der Auftraggeber/Kunde in
besonderem Ma�e vertrauen darf, beschr�nkt. Werden Kardinalpflichten fahrl�ssig
verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Gegen�ber Kaufleuten ist die Haftung f�r grobfahrl�ssiges und leichtfahrl�ssiges
Verhalten, bei Erf�llungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder
leitende Angestellte sind, auch im Falle des Vorsatzes auf den in derartigen F�llen
typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
14. Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie
vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchf�hrung dieses Vertrages
erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverst�ndnis des
Berechtigten an Dritte weiterzuleiten. Die Verpflichtungen gelten auch nach
Beendigung des Vertrages fort.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Freizeit-Werkstatt Dietmar
Schwarte seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und f�r
den vorausgesetzten Vertragszweck maschinell verarbeitet.
15. Sonstiges
1. Nebenabreden, �nderungen und Erg�nzungen bed�rfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt insbesondere auch f�r die Aufhebung dieser Regelung.
2. Sollte eine/mehrere Bestimmung(en) in diesen Gesch�ftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller �brigen Bestimmungen nicht
ber�hrt.
3. Gerichtsstand f�r alle Streitigkeiten aus der Gesch�ftsbeziehung zwischen
den Vertragsparteien ist Bergisch Gladbach.
4.
F�r s�mtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
Stand:
01.11.2002