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Besondere Geschäftsbedingungen zur Anzeigenschaltung im „WanderRabe“ der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte


1. Inhalt des Angebots des Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte – „WanderRabe“ 
Der „WanderRabe“  ist ein Online-Wanderführer für die Zentralisierung von Wanderrouten im Internet.


2. Geltungsbereich
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte für Kunden, die im Streckenplan des „WanderRabe“  der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte schalten. Sie ergänzen und konkretisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen bei Abweichung vor.


3. Anzeigenvertrag
Anzeigenvertrag im Sinne der Besonderen Geschäftsbedingungen für die Anzeigenschaltung ist ein Vertrag über die kostenpflichtige Schaltung ein oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggeber im „WanderRabe“ zum Zwecke der Veröffentlichung.
Entgegenstehende oder von diesen Besonderen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.


4. Vertragschluss bei Einstellung der Anzeige(n) durch den Kunden im „WanderRabe“  :
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte ein oder mehrere Anzeigen durch eine Auftragserteilung bei der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Veröffentlichung im „WanderRabe“ überlässt und die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte entweder schriftlich oder durch E-Mail gegenüber dem Auftraggeber den Anzeigenauftrag bestätigt oder die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte die Anzeige im „WanderRabe“ veröffentlicht.


5. Ablehnungsbefugnis/Löschungsbefugnis
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn deren Veröffentlichung aus sonstigen Gründen für die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte unzumutbar ist. Darüber hinaus ist die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte berechtigt, Anzeigen , die gegen behördliche oder gesetzliche Verbote oder die gegen die guten Sitten verstoßen, unverzüglich und ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber aus dem „WanderRabe“ zu löschen. Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte wird den Auftraggeber über eine solche Maßnahme umgehend in Kenntnis setzen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers von bereits geleisteten Vergütungen besteht in diesem Fall nicht.


6. Verantwortlichkeit für den Inhalt der Anzeige
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Anzeige verantwortlich, die er der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Veröffentlichung überlässt. Gleiches gilt für die Inhalte, die der Auftraggeber unter der ggf. angegebenen Ziel-URL bereithält. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder in seiner zur Veröffentlichung überlassenen Anzeige noch unter seiner Ziel-URL Informationen und Hinweise auf Informationen mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten. Der Auftraggeber beachtet insbesondere die für die Werbung geltenden Rechtsvorschriften. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die mit dem der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Veröffentlichung überlassenen Inhalt der Anzeige im Zusammenhang stehen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen durch den Inhalt der Anzeige sowie sonstige rechtswidrige Inhalte derselben.


7. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber räumt der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte für die Veröffentlichung des Inhalts der Anzeige ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht ein.


8. Beginn der Veröffentlichung
Der Beginn der Veröffentlichung richtet sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt.

Werden die zu schaltenden Anzeigen vom Auftraggeber zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt und/oder hilft der Auftraggeber nach der Prüfung durch die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte etwaigen Beanstandungen nicht ab, so entfällt die Verpflichtung der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Veröffentlichung der Anzeigen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung bleibt hiervon unberührt.


9. Preise
1. Der Auftraggeber zahlt als Gegenleistung für die Anzeigenschaltung an die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte die sich aus der Preisliste für die Schaltung von Anzeigen  ergebene Vergütung bzw. die schriftlich vereinbarte Vergütung. Maßgeblich ist die Preisliste, die im Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers veröffentlicht ist.
2. Die Rechnung ist gleichzeitig der Anzeigenauftrag. Der Auftraggeber erhält nach Abschluss des Vertrages eine Kopie. Die Rechnung ist ohne Abzug bar, oder durch eine Einzugsermächtigung sofort zu begleichen.


10. Änderung und Löschung der Anzeige
Der Auftraggeber gibt notwendige Änderungen der im „WanderRabe“ veröffentlichten Anzeigen schriftlich der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte bekannt. Die notwendigen Änderungen werden von der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte kostenpflichtig (Stundenabrechnung) durchgeführt. Die vom  Auftraggeber veröffentlichen Anzeigen haben nach Erscheinen im „WanderRabe“ eine Laufzeit von einem Jahr, wird der Anzeigenvertrag nicht verlängert, werden die Anzeigen im Streckenplan des „WanderRabe“ gelöscht und der Streckenplan geht wieder in den alleinigen Besitz der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte über und darf vom Auftraggeber nicht mehr verwendet werden.

11. Gewährleistung
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Darstellung der Anzeige. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht immer möglich ist, eine völlig scharfe Darstellung herzustellen.
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte haftet weder für eine bestimmte Auslastung des „WanderRabe“ noch für höhere Gewalt oder technische Störungen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen. Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit und die ständige Störungsfreiheit seines Internetangebots. Sollte sich jedoch die Zugangsmöglichkeit für die Vertragslaufzeit um mehr als 5% vermindern, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte schuldet mit diesem Angebot weder das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Kunden.


12. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die veröffentlichte Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung der Anzeige als mängelfrei genehmigt.


13. Haftung
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte haftet nur für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im übrigen ist eine Haftung auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechtleistung oder unerlaubter Handlung auf die Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber/Kunde in besonderem Maße vertrauen darf, beschränkt. Werden Kardinalpflichten fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobfahrlässiges und leichtfahrlässiges Verhalten, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch im Falle des Vorsatzes auf den in derartigen Fällen typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.


14. Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverständnis des Berechtigten an Dritte weiterzuleiten. Die Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für den vorausgesetzten Vertragszweck maschinell verarbeitet.


15. Sonstiges
1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
2. Sollte eine/mehrere Bestimmung(en) in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien ist Bergisch Gladbach.

4. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

 

Stand: 01.11.2002

 

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